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   VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 893/10   

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https://dejure.org/2011,30577
VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 893/10 (https://dejure.org/2011,30577)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 11.05.2011 - 5 K 893/10 (https://dejure.org/2011,30577)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 11. Mai 2011 - 5 K 893/10 (https://dejure.org/2011,30577)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 893/10
    BVerwG, Urteil vom 28.10.1993 - 4 C 5.93 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 120 = BauR 1994, 354 = NVwZ 1994, 686 = DVBl 1994, 697 = BRS 55 Nr. 168.
  • BVerwG, 16.01.1997 - 4 B 244.96

    Bauordnungsrecht - Geltendmachung der Verletzung nachbarschützender

    Auszug aus VG Saarlouis, 11.05.2011 - 5 K 893/10
    BVerwG, Beschluss vom 16.01.1997 - 4 B 244.96 -, NVwZ 1998, 58 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 142 = BRS 59 Nr. 185.
  • VG Freiburg, 25.07.2012 - 4 K 2241/11

    Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot bei zulässiger Grenzbebauung

    Dabei kann dahinstehen, ob mit wohl überwiegender Rechtsprechung Baugrenzen als Element des Maßes der baulichen Nutzung generell nachbarschützende Wirkung abgesprochen wird (so etwa VG München, Beschluss vom 01.09.2010 - M 8 SN 10.3907 -, juris; VG Saarlouis, Urteil vom 11.05.2011 - 5 K 893/10 -, juris), oder ob mit dem VGH Baden-Württemberg davon auszugehen ist, dass im Rahmen eines Bebauungsplans festgesetzte seitliche und hintere Baugrenzen und Baulinien regelmäßig nachbarschützend sind (vgl. nur Beschluss vom 02.06.2003 - 8 S 1098/03 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines

    Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11. Mai 2011 - 5 K 893/10 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO ) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 11.5.2011 - 5 K 893/10 -, mit dem ihre Klage auf Aufhebung der dem Beigeladenen erteilten Baugenehmigung vom 15.1.2010 in der Gestalt des Nachtragsbauscheins vom 20.9.2010 abgewiesen wurde, ist nicht zu entsprechen.

    Ausweislich der Niederschrift über die Ortsbesichtigung wurde dabei unter anderem das Grundstück der Kläger begangen und die Situation mit Blick auf den damals bereits im Rohbau vorhandenen Wohnhausanbau des Beigeladenen gewürdigt.vgl. die Ausführungen auf Seite 3 des Protokolls des Verwaltungsgerichts vom 30.3.2011 - 5 K 893/10 - und die in Anlage dazu befindlichen Lichtbilder Der Einschätzung der Kläger, dass der Anbau des Beigeladenen beziehungsweise die darauf befindliche Terrasse ("Aussichtsplattform") einen nicht durch "ordnungsgemäße Wohnbedürfnisse" begründeten "Luxus" darstelle, der ihm und "insbesondere" seiner Ehefrau die Möglichkeiten eröffne, sie - die Kläger - "regelmäßig durch Stalking zu provozieren", mag, wenn dem so wäre, vielleicht in anderem Zusammenhang Bedeutung zukommen.

  • OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Das Verwaltungsgericht hat im März 2011 eine Ortsbesichtigung vorgenommen und durch Urteil vom 11.5.2011 - 5 K 893/10 - die Klage auf Aufhebung der Baugenehmigung in der Gestalt des Nachtragsbauscheins abgewiesen.
  • VG München, 12.11.2012 - M 8 K 12.1764

    Quattrohaus; einseitiger Anbau; Doppelhaus-Rechtsprechung; Rücksichtnahmegebot

    Im Verhältnis zu den Klägern stelle sich allein die Frage, ob der streitgegenständliche Anbau unmittelbar an der hinteren Grundstücksgrenze errichtet werden könne, was keine Frage der Bauweise, sondern allein der überbaubaren Grundstücksfläche sei (BayVGH, 2.8.2007 - 2 BV 06.497; VG Saarland, 11.5.2011 - 5 K 893/10).
  • VG Saarlouis, 27.02.2013 - 5 K 769/11

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für einen Pferdestall im

    Die Kammer hat zuletzt im Urteil vom 11.05.2011 - 5 K 893/10 - entschieden, dass ein im Außenbereich 75 m von der Grundstücksgrenze entfernter Pferdestall für bis zu 5 Pferde für den Nachbarn nicht im Verständnis von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB rücksichtslos ist.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.07.2011 - 7 Sa 615/10

    Fristlose Kündigung - Alternativbegründungen - Arbeitsverweigerung oder

    Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage mit rechtskräftigem Urteil vom 26.01.2011 (5 K 893/10.KO) abgewiesen.
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